Industrieservice

 

Ihre Sicherheit ist unser Anliegen

Prüfservice mit System –

Wir kümmern uns um Ihre prüfpflichtigen Anlagen wie Elektrogeräte und Elektroanlagen, Krananlagen, kraftbetätigte Türen und Tore und brandschutztechnische Einrichtungen (Feuerlöscher, RWA, Brandschutztore usw). Vorgeschriebene Prüfungen und Wartungen führen wir schnell und kostengünstig durch.

Bei evtl. notwendigen Reparaturen können wir Sie beraten und unterstützen.

BGV A3

 

Seit dem 01.04.1979 ist die Widerstandsprüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach BGV A2 (neu BGV A3) Pflicht.

Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift BGV A 2 (neu BGV A 3) der Berufsgenossenschaften durchgeführt.

 

Geprüft werden:

A)   Ortsfeste Maschinen

B)   Ortsfeste Anlagen

C)   Ortsveränderliche Geräte und Maschinen

 

Die Prüfung der Geräte soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit vor immensen wirtschaftlichen Schäden schützen.



BGR 232

 

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.

Wir bieten Ihnen die komplette Serviceleistung für alle Tore wie z.B. Sektionaltore, Rolltore, Falttore, Brandschutz-, Schiebe- und Freilauftore sowie kraftbetätigte Anlagen wie z.B. Türen, Schranken, Fenster und Anpassrampen.

Komplett bedeutet:
Jährliche Sicherheitstechnische Überprüfung gemäß UVV, BGR 232 und den Euro-DIN Richtlinien, die für Neuanlagen seit dem 01.05.2001 Gültigkeit haben.

 

Brandschutztüren und -tore tragen wesentlich dazu bei, im Brandfall Feuer und Rauch aufzuhalten und damit Personen- und Sachschäden einzugrenzen. Damit im Ernstfall die Funktionsfähigkeit gegeben ist, hat das Unternehmen für den sicherheitsgemäßen Zustand, die Bedienung und Wartung dieser Feuerschutzabschlüsse Sorge zu tragen – nicht zuletzt auch um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und im Schadensfall nicht den Versicherungsanspruch gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verwirken

 


 zertifikat1

Zertifikat 2